Die Begrenzung der Netzkapazität angeschlossener, volatil einspeisender Erzeugungsanlagen ist ein geeigneter Weg, die Auslastung der Netzinfrastruktur deutlich zu steigern und dementsprechend die Netzkosten je übertragener Kilowattstunde zu senken. Es muss nicht jede erzeugte Kilowattstunde ins Netz eingespeist werden, wenn dies in der volkswirtschaftlichen Betrachtung unwirtschaftlich ist.
Notwendig ist eine gesetzliche Regelung zur Ermöglichung einer ausreichend großen Überbauung von Netzverknüpfungspunkten mit erneuerbaren Erzeugungsanlagen Dann ist es auch nicht erforderlich, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu bremsen, weil der Netzausbau nicht ausreichend voranschreitet. Stattdessen können an das bereits vorhandene Netz weitere Erzeugungsanlagen angeschlossen werden.
Einspeisung von Strom rein aus PV-Anlagen führt immer zu einer vergleichsweise geringen Netzauslastung und damit zu unnötig hohen Netzentgelten, auch bei einer drastischen Begrenzung der Netzkapazitäten. Am sinnvollsten im Hinblick auf möglichst günstige Netzkosten ist die Kombination von PV- und Windstrom in einem Netzverknüpfungspunkt mit ausreichend großer Begrenzung der Übertragungsleistung der Netze. Das sollte auch in der Raumplanung berücksichtigt werden und neben der Ausweisung von Wind-Vorranggebieten auch eine entsprechende Flächenkulisse für PV-Anlagen in räumlicher Nähe zu den Wind-Vorranggebieten geschaffen werden.
Netzanschlussbegrenzung ist soweit volkswirtschaftlich sinnvoll, wie die Einsparungen aufgrund einer besseren Netzauslastung größer sind als die Kosten der Abregelung. Wenn dies marktgetrieben organisiert wird, haben Projektierer die Möglichkeit, eine Gesamtoptimierung über die Weitergabe der Abschaltkosten in den Markt, durch lokale (industrielle) Stromverwendung ohne Nutzung des öffentlichen Netzes, durch Speicher oder durch Vereinbarungen mit der Verbrauchsseite (Lastmanagement) vorzunehmen. Bei einer ausreichend großen Begrenzung der Netzeinspeisekapazität wird auch die Zahl der Jahresstunden, in denen ein Überangebot an Strom besteht und in der Folge negative Börsenstrompreise auftreten, deutlich reduziert werden können. Die Begrenzung der Netzeinspeisekapazität ist also auch grundsätzlich geeignet, eine Marktstabilisierung zu unterstützen.
Das erläutere ich ausführlicher im folgenden Beitrag: